Sie möchten uns mit Ihrem Flugzeug besuchen und bei uns landen? Das finden wir prima.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle notwendigen Informationen dazu. Wir freuen uns auf Sie.
Wichtiger Hinweis zum Thema Kraftstoff:
Bei uns am Flugplatz verkaufen wir keinen Kraftstoff - Ein Tanken ist nicht möglich!
Landegebühren:
Diese betragen 5,00 Euro pro Landung eines vereinsfremden Luftfahrzeuges
Landegebühren gelten für vereinsfremde Luftfahrzeuge (Motorflugzeuge, UL, TMG). Sie beinhalten keinerlei Versicherungsschutz und verpflichten den Platzhalter nicht, die abgestellten Luftfahrzeuge in Obhut oder Verwahrung zu nehmen. Die Benutzung des Sonderlandeplatzes Langenlonsheim (EDEL) für Starts, Landungen, zum
Rollen, Abstellen etc. durch Nicht-Vereinsmitglieder geschieht in jedem Falle auf eigene Gefahr des Benutzers.
Landegebühren sind beim Flugleiter bzw., bei dessen Abwesenheit, beim Budiker (Vereinsheim) zu bezahlen.
Für landende Flugzeuge aus der Nachbarschaft (Hoppstädten-Weiersbach, Idar-Oberstein, Kirn, Sobernheim, Oppenheim, Michelstadt, Hundheim, Becherbach) entfallen die Landegebühren.
Ausweichflächen für Notlandungen Start Piste 19/01 und Der Flugplatz in Langenlonsheim (EDEL) hat durch das Gewerbegebiet seine Besonderheiten. Insbesondere wenn es um Ausweichflächen/Notlandungen auf der Piste 19 geht. Weiterhin betreiben wir regelmäßig Segelflug und neben dem Windenschlepp werden auch F-Schlepps durchgeführt. Die entsprechenden Aufstellungen beim Start der Segelflugzeuge beim F-Schlepp und Windenschlepp sind zu beachten. |